Deckbedingungen

Das Gestüt Vorwerk ist als Besamungsstation nach den EU-Richtlinien anerkannt.

Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.

Die Decksaison beginnt am 1.1. und endet am 31.7.

Samenbestellung

Ihre Samenbestellung nehmen wir gerne telefonisch oder per Fax bis 10.00 Uhr an!

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

  • gewünschter Hengst
  • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
  • Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
  • genaue Versandanschrift
  • Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)


Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.

Turniereinsatz, Krankheit

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Bei stark frequentierten Hengsten weisen wir darauf hin, dass die Stuten vorrangig ind er Tierärztlichen Klinik für Pferde, Dr. Genn u. Partner in Mühlen besamt werden.

Unterbringung der Stuten

Die Unterbringung der Stuten ermöglicht die Tierärztliche Klinik für Pferde, Dr. Genn u. Partner in Mühlen. Für die veterinärmedizinische Betreuung steht dort Frau Dr. Alexandra Görgens zur Verfügung. Tel.: 0170-2459027 oder 05492-1394.

Sonderkosten

Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unsere Stationstierärztin zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Vertragstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.

Besamungen

Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 1.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 1.7. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 1.12. vorliegen muss.